Teilnahmebedingungen EWF Vorteilswelt
1. Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme des Kunden (ab hier: „Sie“) an dem Programm „EWF Vorteilswelt“ der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (ab hier: „wir“), Arolser Landstraße 27, 34497 Korbach (Amtsgericht Korbach, HRB 48).
1.2 „EWF Vorteilswelt“ ist die Bezeichnung eines von uns in Kooperation mit anderen Energieversorgungsunternehmen durchgeführten Vorteilsprogramms, zu dem eine Smartphone-App mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (ab hier auch: „App“, „digitale Karte“) zum Download und zur Installation angeboten wird.
2. Teilnahme
2.1 Zur Teilnahme an der EWF Vorteilswelt berechtigt sind Sie, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und mindestens einen auf Ihren Namen lautenden Energie- oder Fernwärmeliefervertrag mit uns abgeschlossen haben, der im Zeitpunkt der Teilnahme noch besteht, oder Ihr Wasser von uns beziehen.
2.2 Eine herkömmliche Plastikkarte wird nicht ausgegeben, die EWF Vorteilswelt können Sie ausschließlich über die App nutzen.
2.3 Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Karte ist eine Registrierung unter Nennung Ihrer Vertragskontonummer oder Ihres Vornamens und Namens, falls zutreffend der Nennung der Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, Ihrer Anschrift und Ihrer E-Mail-Adresse.
2.4 Die digitale Karte ist nicht übertragbar.
2.5 Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen sind Sie berechtigt, die jeweils gültigen Vergünstigungen und Leistungen der CityPower-Card bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Menge begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.
2.6 Wir sind jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der digitalen Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter vorteilswelt.ewf.de bzw. www.citypower.de einzusehen. Sollte es uns aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, Ihnen die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
2.7 Die EWF Vorteilswelt und die damit verbundene CityPower-Card gelten in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
2.8 Wir übernehmen durch die Bereitstellung der App keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern wir im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integrieren, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesen und Ihnen zustande; wir treten nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
3. Kündigung
3.1 Sie können das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen. Ihre Daten sind dazu in der Smartphone-App zu löschen.
3.2 Wir können das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.
3.3 Wir können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund in Textform kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn
3.3.1 der Energie- oder Fernwärmeliefervertrag zwischen Ihnen als Karteninhaber und uns nicht mehr besteht oder
3.3.2 Sie sich wiederholt mit fälligen Forderungen aus den vorgenannten Lieferverträgen in Verzug befinden,
3.3.3 wenn ihnen Hausverbot in unseren Geschäftsräumen und bzw. oder in einer der in den CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder
3.3.4 bei missbräuchlicher Nutzung der Karte.
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird die digitale Karte unverzüglich von uns deaktiviert.
4. Änderung dieser Teilnahmebedingungen
4.1 Wir sind berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn das vertragliche Äquivalenzverhältnis nach Vertragsschluss dadurch in nicht unbedeutendem Maße gestört wird, dass
4.1.1 die Teilnahmebedingungen durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden,
4.1.2 die Teilnahmebedingungen durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam werden oder
4.1.3 sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss ändern und dies bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar war.
Wir dürfen die Teilnahmebedingungen jedoch nur insoweit ändern, als es zur Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses und bzw. oder zum Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
4.2 Die Änderung wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung gesondert hinweisen.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
5.2 Sind diese Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 04.06.2025